FAQ - Häufig gestellte Fragen

Frage 1:
Welche kosularischen Amtshandlungen kann das Büro des Honorarkonsuls erbringen?
Frage 2: Wofür ist das Büro des Honorarkonsuls nicht zuständig?
Frage 3: Wie wird die Höhe der Gebühren festgesetzt?
Frage 4: Was verdient ein Honorarkonsul?
Frage 5: Für welchen geographischen Bereich ist der Honorarkonsul zuständig?
Frage 1: Welche kosularischen Amtshandlungen kann das Büro des Honorarkonsuls erbringen?

  • Ausstellung von Paßersatzpapieren für die Rückkehr nach Deutschland
  • Lebensbescheinigungen
  • Kopiebeglaubigungen
  • Unterschriftsbeglaubigungen in einfachen rechtlichen Angelegenheiten
  • Entgegennahme von Geburtsanzeigen und Namenserklärung (Ehename und Kindesname)
  • Annahme von Anträgen auf Ehefähigkeitszeugnis
  • Kfz-Abmeldungen
  • Konsularische Häftlingsbetreuung
  • Hilfe für Deutsche im Ausland (z.B. konsularische Hilfe in Todesfällen, Heimschaffungen in Zusammenarbeit mit der Botschaft Lissabon, Hilfe bei Geldüberweisungen etc.)
  • Annahme von Paßanträgen (Ausstellung erfolgt dann über die Botschaft Lissabon)
  • Bearbeitung von Fundsachen
  • formlose Zustellungen
  • Weitergabe von Informationen in verschiedenen Rechtsbereichen (Merkblätter)
Frage 2: Wofür ist das Büro des Honorarkonsuls nicht zuständig?

  • Beurkundungen von Willenserklärungen und von eidesstattlichen Versicherungen, die Entgegennahme von Auflassungserklärungen und die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen zur Erlangung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckungszeugnisses oder eines Zeugnisses über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft
  • Durchführung von Vernehmungen und Anhörungen
  • Echtheitsbestätigungen deutscher öffentlicher Urkunden (Honorarkonsularbeamte haben grundsätzlich nur dann die Befugnis die Echtheit deutscher öffentlicher Urkunden zur Verwendung in ihrem Amtsbezirk zu bestätigen, wenn sie hierzu vom Auswärtigen Amt besonders ermächtigt worden sind)
  • besondere Fälle von Unterschriftsbeglaubigungen, wie die Anmeldungen neuer, meist ausländischer Geschäftsführer einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Unterschriftsbeglaubigung für Vollmachten in Grundstücksangelegenheiten
  • Rechtshilfeersuchen: Hier kann der Honorarkonsul nur vermittelnd und unterstützend auf Veranlassung der übergeordneten Auslandsvertretung tätig werden
  • Anträge auf förmliche Zustellung von Schriftstücken auf Antrag einer deutschen Behörde oder eines Gerichts. Hier muss sich die übergeordnete Auslandsvertretung an die zuständige Behörde des Gastlandes wenden
  • Ausstellung von Leichenpässen
  • Vornahme von Verklarungen.
Frage 3: Wie wird die Höhe der Gebühren festgesetzt?

Für konsularische Amtshandlungen werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach besonderer gesetzlicher Regelung erhoben (§ 25 Konsulargesetz). An diese Gebührentabelle hat der Honorarkonsul sich verbindlich zu halten. Die Höhe der Gebühren für einzelne Amtshandlungen teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.
Frage 4: Was verdient ein Honorarkonsul?

Die Tätigkeit des Honorarkonsuls ist rein ehrenamtlich. Er erhält hierfür keinerlei Gehalt oder sonstige Vergütung. Die Einnahme aus Gebühren für konsularische Amtshandlungen dienen ausschliesslich zur Deckung der laufenden Bürokosten. Im konkreten Fall in Faro stellt der Honorarkonsul seine privaten Liegenschaften dem konsularischen Büro mietkostenfrei zur Verfügung.
Frage 5: Für welchen geographischen Bereich ist der Honorarkonsul zuständig?

Die Bestellung des Honorarkonsuls erfolgt für einen sogenannten Amtsbezirk. Im hiesigen Falle sind das die 5 Portugiesischen Distritos Faro, Beja, Évora, Setúbal und Portalegre. Das entspricht dem Algarve und großen Teilen des Alentejo.